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Die medizinische hhp Massageliege mit Infrarot-Tiefenwärme Die medizinische Massageliege von hhp mit Infrarot-Tiefenwärme
 
Ihre hhp Massageliege ist auch steuerlich absetzbar
1. Sie sind Fachanwender (z.B. Arzt, Therapeut, Masseur, u.a.)

Nutzen Sie die hhp Massageliege im Rahmen Ihrer betrieblichen Betätigung, z.B. Behandlung am Patienten, so können Sie die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Die hhp Massageliege ist als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer anrechenbar und wird z.B. auf 5 Jahre abgeschrieben.

Sollten Sie zudem vorsteuerabzugsberechtigt sein, so wird Ihnen vom Finanzamt die 19% Umsatzsteuer als Vorsteuer vergütet.


2. Sie sind Arbeitgeber

Stellen Sie die hhp Massageliege Ihren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer betrieblichen Betätigung zur Verfügung, so können Sie die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Die hhp Massageliege ist als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer anrechenbar und wird z.B. auf 5 Jahre abgeschrieben.

Sollten Sie zudem vorsteuerabzugsberechtigt sein, so wird Ihnen vom Finanzamt die 19% Umsatzsteuer als Vorsteuer vergütet.


3. Sie sind weder Fachanwender noch Arbeitgeber (z.B. Arbeitnehmer, Rentner, u.a.)

Wenn die „Notwendigkeit der Maßnahme zur Verhinderung krankheitsbedingter Ausfälle“ besteht, können Sie die Liege auch als Privatperson steuerlich geltend machen.


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Die Andullier-Schwingungs-Massage wird von vielen Ärzten empfohlen
 
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