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Die CE-Kennzeichnung
Das sollten Sie beim Kauf eines medizinischen Gerätes wissen

Seit dem 01. Januar 1995 unterliegen alle Medizinprodukte und medizinischen Geräte dem Medizinproduktegesetz. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits-, Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen an.
Berechtigt zur Anbringung dieser CE-Kennzeichnung ist nur derjenige Hersteller, der zuvor ein umfängliches Konformität- bewertungs- und Zertifizierungsverfahren in so genannten Benannten Stellen erfolgreich durchlaufen hat.

Bei Medizinprodukten der Risikoklasse II a + II b (insbesondere bei allen elektrischen therapeutischen Geräten, die mit Patienten direkt oder indirekt in Berührung kommen), muss nach der CE-Kennzeichnung noch die vierstellige Kennnummer einer dieser unabhängigen Benannten Stelle angegeben sein.

Die CE-Kennzeichnung
Die hhp Massageliege ist zertifiziert und darf daher mit CE 0197 Kennzeichnung versehen werden.

Jedes medizinische Gerät der Risikoklassen IIa, IIb und III, das in den Verkehr gebracht wird, muss von einer Benannten Stelle, im Falle der hhp Massageliege ist dies der TÜV Rheinland, je nach Risikoklasse in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Produktentwicklung, Produktionssicherheit, Funktion, Qualität, Leistungsfähigkeit, Risiken und Gefahren geprüft und zertifiziert sein.

Schützen Sie sich vor Schaden und achten Sie beim Kauf eines Medizinproduktes auf die CE-Kennzeichnung. Ihre Sicherheit ist dem Gesetzgeber derart wichtig, dass er nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch die Inbetriebnahme eines Medizinproduktes, das nicht die erforderliche CE-Kenn- zeichnung trägt, für strafbar erklärt hat.
 
 
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  Die hhp Andullier-Schwingungs-Massageliege
 
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